Die Besetzung des Notarztdienstes ist in Vereinbarungen zwischen den Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns für jeden Notarztstandort individuell festgelegt.
Aus Gründen der Qualitätssicherung muss der Notarzt in regelmäßiger Frequenz zum Einsatz kommen (laufende Übung). Um dies zu gewährleisten, sind für die einzelnen Notarztstandorte in Abhängigkeit von der Einsatzhäufigkeit maximale Teilnehmerzahlen vereinbart. Eine Teilnahme ist daher nur möglich, wenn ein Bedarf besteht.
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