Qualifikation zum Notarzt in Bayern

Voraussetzungen für die Teilnahme am Notarztdienst ist die Approbation als Arzt, und eine notfallmedizinische Ausbildung, die durch den  Fachkundenachweis Rettungsdienst oder die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin nachzuweisen ist.

Eine Teilnahme am Notarztdienst ist erst dann möglich, wenn ein regionaler Bedarf besteht und eine Genehmigung bzw. Berechtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns erfolgt .

Dazu muss  eine Einweisung iin die Vielzahl der vorhandenen medizin-technischen Geräte erfolgen.

Bei Notarztstandorten ohne Fahrer ist eine Belehrung über das Fahren mit Sonder- und Wegerechten (Blaulicht) nötig.

Die Besetzung des Notarztdienstes ist in Vereinbarungen zwischen den Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns für jeden Notarztstandort individuell festgelegt.

Aus Gründen der Qualitätssicherung muss der Notarzt in regelmäßiger Frequenz zum Einsatz kommen (laufende Übung). Um dies zu gewährleisten, sind für die einzelnen Notarztstandorte in Abhängigkeit von der Einsatzhäufigkeit maximale Teilnehmerzahlen vereinbart. Eine Teilnahme ist daher nur möglich, wenn ein Bedarf besteht.

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